www.meindachzelt.de

Martin Pfister

Danziger Straße 28

71737 Kirchberg an der Murr

 

Mobil 0170 9048232

Email info@meindachzelt.de

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 1. Mietdauer

 Die Mietdauer, im Folgenden Nutzungsdauer genannt, berechnet sich nach Kalendertagen. Hierbei zählen Abhol- und Rückgabe Tag als jeweils voller Tag. 

 2. Zahlungsbedingungen

 Die Mietsätze gelten einschließlich der gesetzl. Mehrwertsteuer.

 Eine verbindliche Reservierung entsteht durch überweisen der Anzahlung.

Diese beträgt 50% des Gesamtbetrags.

 Bis diese Anzahlung eingegangen ist, behalten wir uns vor, den Gegenstand anderweitig zu vermieten.

 Der Restbetrag von 50% wird bei Abholung fällig.

Diese kann in bar oder nach Absprache per Kartenzahlung erfolgen.

 Der Mieter hat sich bei Abholung durch einen gültigen Personalausweis mit aktueller Adresse auszuweisen.

 3. Gefahrenübergang

 Mit der Übergabe des Artikels geht die Gefahr auf den Mieter über. Sie endet nach der Rückgabe an unserem Abholort. Für Schäden während der Nutzungsdauer haftet der Mieter allein.

 4a. Abholung / Montage / Rückgabe allgemein

 Die Abholung / Montage und Rückgabe / Demontage der Mietartikel erfolgt in der Regel ab 17:00 Uhr oder nach vorheriger Terminabsprache. Die Rückgabe der Mietartikel hat in einem einwandfreien, vollständigen Zustand, nach vorheriger Reinigung zu erfolgen. Sollte der Mieter den Mietartikel und Zubehör nicht gereinigt haben, so werden die Kosten hierfür fällig und nachträglich nach Aufwand berechnet. 

 Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des anteiligen Mietpreises.

 Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist telefonisch oder schriftlich vorher mit dem Vermieter abzusprechen und durch den Vermieter ausdrücklich zu genehmigen.

 Über Beschädigungen hat der Mieter den Vermieter bei Rückgabe sofort zu informieren. Bei einer Totalbeschädigung oder Verlust hat der Mieter den Vermieter sofort nach Kenntnis telefonisch zu informieren, um für Folgeaufträge sofort Ersatz beschaffen zu können. Kommt der Mieter diesen Aufforderungen nicht nach, hat er die Kosten für Folgeaufträge wegen Nichtlieferung an den Folgemieter zu übernehmen (z.B. entgangene Mietgebühr, Kosten für die Nachbestellung).

 4b. Abholung / Montage / Rückgabe Dachzelte

 Dachzelte müssen auf einem Dachträger mit einer Befestigungsfläche von 85cm (oberhalb und unterhalb der Querträger/Rohre) und einer planen Oberseite befestigt werden. Diese Träger werden von uns angeboten. Sie können ebenfalls aber separat gemietet werden. Sie sind in der Standard Zeltmiete nicht inbegriffen und müssen explizit angefragt werden.

 Die Montage der Artikel ist im Mietpreis nicht enthalten. Wir unterstützen gerne bei der Montage. Die Haftung bezüglich der Montage verbleibt beim Mieter.

 Nach der Montage muss der Mieter die Schrauben und Verbindungen spätestens nach 100 km, danach alle 500 km auf festen Sitz überprüfen und gegebenenfalls nachziehen.

 5. Stornierung

 Wird die Buchung storniert oder die Miete nicht in Anspruch genommen, verbleibt die Anzahlung von 50% beim Vermieter. Bei vorzeitiger Rückgabe des Artikels besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der verbleibenden Mietdauer.

Wir sind allerdings jederzeit um eine kulante und faire Lösung zu beidseitiger Zufriedenheit bemüht.

 6. Haftung

  Durch die Annahme der Mietsache bestätigt der Mieter, dass er die Mietgegenstände in einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand übernommen hat. Pflege und Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnützung sind in den Mietgebühren enthalten.

 Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und nur für die vom Hersteller konstruktiv vorgesehenen Funktion einzusetzen.

 Beschädigungen und Verschleiß aufgrund anormaler schwerer Betriebsbedingungen an den Mietgegenständen gehen zu Lasten des Mieters (z.B. Schäden durch Feuer, Unglücksfälle, Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, Einfahren in Garagen oder Parkhäuser).

 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, sowie des Verlustes, Diebstahls, der Beschädigung, der Vernichtung und des vorzeitigen Verschleißes der Mietsache, aus welchen Gründen auch immer, trägt der Mieter.

 Für Schäden die bei der Montage der Systeme am Fahrzeug entstehen, übernehmen wir keine Haftung.

 Mit der Abholung des Mietgegenstandes bestätigt der Mieter, dass er vom Vermieter ordnungsgemäß in den Mietgegenständen eingewiesen wurde.

 Das Befahren oder Betreten der Geschäftsräume, Montageplätze oder der Montagehalle erfolgt auf eigene Gefahr.

 7. Verjährung

 Ersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter wegen Beschädigung oder Veränderung des Mietgegenstandes verjähren nach 6 Monaten ab Zeitpunkt der Rückgabe des Mietgegenstandes.

 8. Salvatorische Klausel

 Sollte ein Bestandteil der Vertragsbedingungen nicht gültig sein, bleiben die anderen Bestandteile davon unberührt und behalten weiter ihre Gültigkeit.

 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Aspach.

  Stand 01.01.2020